Abgabe der Unterschriften bei der Gemeinde Ahrensbök

(Nina Wagner, Ingo Jungesblut, Christin Bollow)
Am Montag, den 17.08.2026, haben zwei von drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens gemeinsam mit dem Dorfvorsteher von Schwochel unser Bürgerbegehren mit der Abstimmungsfrage: Sind Sie dafür, dass die Aufstellungsbeschlüsse für die Errichtung des Stand Alone Batteriespeichers in der Gemarkung Schwochel; südl. der Ortschaft Schwochel, westl. der Straße „Lübker Weg“ und nordwestl. der Ortschaft Böbs vom 19.05.2026 aufgehoben werden? bei der Gemeinde Ahrensbök mit rund 1600 Fürstimmen eingereicht.
Gemäß §16g der GO für SH müssen bei Bürgerbegehren zu einem Aufstellungsbeschluss im Rahmen der Bauleitplanung mindestens 15% der Wahlberechtigten (lt. Kommunalaufsicht Kreis OH in Ahrensbök 1057 Einwohner/-innen) die Abstimmungsfrage durch Ihre Unterschrift mit „Ja“ beantworten. In den vergangenen drei Monaten haben fast 23 % uns Ihre Stimme gegeben. Die Anzahl aus dem Ortskern und den Dorfschaften ergibt fast eine Fifty – Fifty – Verteilung:

Ein starkes Zeichen an den Gemeinderat, dass unser Bürgerbegehren gegen den Mega-Batteriespeicher in Schwochel nicht nur die Meinung einiger weniger Betroffener widerspiegelt.
Wir bedanken uns von ganzem Herzen
- für Ihre beinahe ausnahmslose Freundlichkeit und Ihr „offenes Ohr“ für unser Begehren
- für Ihr Interesse an unseren Informationen und unseren Argumenten
- für die vielen konstruktiven und empathischen Gespräche
- für jede einzelne Unterschrift, egal ob an der Haustür, auf den Festen, postalisch und persönlich übergeben oder auf den ausliegenden Listen
- für das besondere Engagement und „Standing“ der Ahrensböker Unternehmen (Autohaus Bremer, Gruber GmbH, Friseursalon family, Getränkemarkt Goldt, Star Tankstelle, Gärtnerei Klüß, Tabak Lotto Laden, Reinigung Bornhold, Reifenservice Reichentrog und Rapelius Landtechnik u. a.)
- für die Zeit und Leidenschaft eines jeden, der von Haustür zu Haustür zum Flyer verteilen und Unterschriften sammeln, gelaufen ist!
Nun geht es weiter!
Da sich unser Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richtet, darf ab jetzt (Eingang des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde) keine entgegen unserem Bürgerbegehren stehende Entscheidung (ausgenommen vertragliche Verpflichtungen) getroffen werden.
Die Gemeinde muss das Bürgerbegehren unverzüglich der Kommunalaufsicht melden, welche die formelle Zulässigkeitsprüfung durchführt. Ist das Begehren formell zulässig, beginnt die Gemeinde die Gültigkeit der Unterschriften zu prüfen.
Ist das Bürgerbegehren zulässig, bleibt dieser STOP für die Planung des Batteriespeichers in Schwochel bestehen, bis zum Abschluss des Verfahrens.
Der Gemeinderat hat die Wahl zwischen der Annahme des Bürgerbegehrens, dann würde er die Aufstellungsbeschlüsse aufheben. Folgt er dem Bürgerbegehren nicht, kommt es spätestens nach drei Monaten nach diesem Beschluss zum Bürgerentscheid. Bei Bürgerentscheiden ist das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ durch das Mindestzustimmungsquorum von 30 % der Wahlberechtigten beschränkt.
Die Durchführung des Bürgerentscheids liegt in der Hand der Gemeinde, hierbei muss sie sich in jedem Fall an den grundsätzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes orientieren, indem sie z.B.
• als Abstimmungstag einen Sonntag festlegt,
• Öffentlichkeit der Auszählung zulässt,
• Sicherung der geheimen Abstimmung gewährleistet,
• genügend Abstimmungslokale zur Verfügung stellt.
Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss die Gemeinde den Bürger/-innen die Standpunkte und Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses in gleichem Umfange schriftlich darlegen. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung wird den Stimmberechtigten eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Gemeindevertretung in gleichem Umfang dargelegt sind.